Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb „GenussOrte 2024"

Das Projekt „GenussOrte Bayern“ zeichnet in einem bayernweiten Wettbewerb Orte aus, die mit ihren besonderen regionalen Spezialitäten das kulinarische Erbe Bayerns erhalten. Ein „GenussOrt“ kann ein Ort, eine Gemeinde oder eine Stadt sein, in dem ein regionaler Zusammenschluss aus mehreren Akteuren genussbringend zusammenwirkt. Deren historisch gewachsene, regionalen Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Ernährungshandwerk, Gastronomie und Handel haben zu einem besonderen Angebot an regionalen kulinarischen Spezialitäten geführt. Mit der Auszeichnung dieser Orte soll diese besondere bayerische Spezialitätenkompetenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicht- und erlebbar gemacht sowie in die Fläche getragen werden.

 

1) Wer veranstaltet den Wettbewerb der „GenussOrte Bayern“?

Veranstalter ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft Forsten und Tourismus (kurz: StMELF). Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbs ist die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim (kurz: LWG).

2) Welche Ziele werden mit der Ausrichtung des Wettbewerbs „GenussOrte Bayern“ verfolgt?

  • Verstetigung und Weiterentwicklung der Nachfrage für regionale Premium-Produkte aus Bayern bei den Verbrauchern.
  • Generieren neuer Wertschöpfungspotenziale für diese besonderen Produkte und Spezialitäten.
  • Dokumentation und Erhalt des kulinarischen Erbe Bayerns.

 3) Welche Vorteile hat ein prämierter „GenussOrt“?

  • Ausgezeichnete „GenussOrte“ erhalten den idealen Rahmen, um ihre regionale Spezialität und ihre damit verbundene Kompetenz vorzustellen. Damit steigern sie die Aufmerksamkeit und Wahrnehmung in der Bevölkerung und bei Gästen.
  • Mit einer Auszeichnung zum „GenussOrt“ wird der regionale Zusammenschluss aus einem Ort, einer Gemeinde oder einer Stadt bereits bei der offiziellen Prämierung durch das StMELF im Rahmen der „Premiumstrategie für Lebensmittel“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt.
  • Die ausgezeichneten „GenussOrte“ werden zum Aushängeschild für erlebbaren Genuss in Bayern.
  • Ausgezeichnete „GenussOrte“ profitieren von einem regional übergreifenden Netzwerk und vielfältigen Kommunikationsmaßnahmen.
  • Die Gewinner werden online, in Presseartikeln und in den sozialen Medien öffentlichkeitswirksam präsentiert.

4) Wer kann sich als „GenussOrt“ bewerben? 

  • Als Vertreter eines Ortes, einer Gemeinde oder einer Stadt können sich Zusammenschlüsse bewerben, die ihre Geschäftsstelle und ihre Gebietskulisse in Bayern haben. Das können Zusammenschlüsse bestehend aus regionalen Netzwerken und Kooperationen sowie deren Akteure sein. Zusammenschlüsse über einen Ort, eine Stadt oder eine Gemeinde hinaus müssen kleinräumige und lokal abgrenzbare Einheiten sein, die für die Zielgruppe geläufig sind.

Bewerbungen auf der Ebene eines Regierungsbezirkes oder Landkreises sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

  • Ein Zusammenschluss kann sich aus Beteiligten dieser fünf Bereiche zusammensetzen:
    • Privatwirtschaftliche Unternehmen (z. B. Lebensmittelhandwerk)
    • Kommunale Träger und Institutionen (z.B. Wirtschaftsförderung)
    • Regionale Institutionen, regionale Vereine und Interessensgruppen
    • Erzeugerstufe (z. B. Landwirte, Gärtner, Winzer, Jäger, Fischer)
    • Regionale Gastronomie und Bauerhof-Gastronomie, sofern sie überwiegend regionale Rohstoffe einsetzen
  • Um die Bewerbungsvoraussetzungen zu erfüllen, muss der Zusammenschluss mindestens drei der vorgenannten Bereiche abdecken.
  • Die beteiligten Partner/Betriebe und deren Produktion müssen in einem örtlichen Zusammenhang zueinander stehen.
  • Orte, die im Rahmen des ersten Wettbewerbs „100 Genussorte Bayern“ 2018 ausgezeichnet wurden, können sich erneut bewerben. Sofern diese erneut von der Jury ausgewählt werden, dürfen sie den Zusatz „2024“ im Logo tragen. Andernfalls behalten sie die Auszeichnung mit dem Zusatz „2018“.

5) Was sind die Grundvoraussetzungen, die Produkte erfüllen müssen, um sich für einen „GenussOrt“ zu qualifizieren? 

  • Hohe Identifikation mit der Region
  • Geschichte und Tradition rund um das Produkt/die Spezialität bzw. die Produkte/die Spezialitäten
  • Manufaktur-Charakter, d. h. in einem Kleinbetrieb hauptsächlich in Handarbeit hergestellte Produkte
  • Regionaler Rohstoffbezug
  • Rechtliche Bestimmungen werden eingehalten; die Unbedenklichkeit des Produkts/der Produkte wird über die gesamte Wertschöpfungskette gewährleistet
  • Produkte sind fester Bestandteil der Alltagsküche des Ortes und werden traditionell in Familien nachgekocht bzw. in Gerichten verwendet
  • Produkte werden durch regionale Wertschöpfungskette erzeugt, verarbeitet, veredelt und vermarktet
  • Produkte sind vor Ort käuflich zu erwerben
  • Herstellung/Verarbeitung können vor Ort aktiv erlebt und begleitet werden (z. B. bei Führungen, Kochkursen, Angeboten mit Erlebnischarakter)
  • Die ausgezeichneten GenussOrte und deren Akteure halten sich an den Kodex der „GenussOrte Bayern“

6) Kriterien für Gastronomiebetriebe/Bauernhofgastronomie 

  • Gastronomiebetriebe verwenden Produkte der regionalen Erzeuger in Gerichten und Rezepturen und kommunizieren dies in geeigneter Weise (Speisekarte, Tischaufsteller etc.)
  • Produkte werden auch als zeitgemäße Interpretationen auf Basis von traditionellen Gerichten angeboten und kommuniziert

7) Wer ist nicht als Mitglied eines Zusammenschlusses am Wettbewerb der „GenussOrte Bayern“ teilnahmeberechtigt?

  • Einzelunternehmen, einzelne natürliche Personen, juristische Personen und Organisationen, die nicht in ein regionales Netzwerk bzw. in einen Zusammenschluss für die Bewerbung zu einem „GenussOrt“ eingebunden sind.
  • Mitarbeitende an der Konzeption der Premiumstrategie sowie Mitglieder der Jury dürfen nicht Mitglied des Zusammenschlusses sein.

8) Was muss bei der Teilnahme am Wettbewerb noch beachtet werden?

  • Eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung für die Bewerbung als „GenussOrt“ im Bewerbungsbogen.
  • Es müssen die persönlichen Daten eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- bzw. Mobilnummer) bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsbogen angegeben werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmenden verantwortlich.

9) Wie kann man sich für den Wettbewerb „GenussOrte Bayern“ bewerben?

Die Bewerbung erfolgt über ein PDF-Formular, das auf www.100genussorte.bayern/wettbewerb zum Download zur Verfügung steht. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass das Formular nicht im Browser (Internet-Programm wie Edge, Chrome, Firefox o.ä.) ausgefüllt werden darf, sondern nach dem Download mit dem Adobe Reader bearbeitet werden muss. Das ausgefüllte PDF wird im letzten Schritt über eine Schaltfläche „Bewerbung einreichen“ per E-Mail eingereicht. Auch dieser Schritt ist nur über diese Schaltfläche und nicht über eine selbst erstellte Mail zulässig. PDFs, die im Browser ausgefüllt oder auf anderem Weg eingereicht werden, können von uns im System nicht erfasst werden und müssen ggf. vom Bewerber erneut ausgefüllt und eingereicht werden.

Sobald die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten die Bewerber eine automatische Bestätigungsmail. Im Zeitraum von einer Woche erhalten sie eine weitere Mail, in der die Zugangsdaten zum Upload von Bilddateien in eine Cloud verschickt werden. Die Bilder müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zugangsdaten eingestellt werden und können innerhalb des zugewiesenen Upload-Ordners den unterschiedlichen Fragen aus dem PDF-Formular zugeordnet werden. Bewegtbild-Beiträge (Imagevideos o.ä.) verlinken Sie bitte direkt im PDF-Formular an den entsprechenden Stellen (auf Ihre Webseite, YouTube oder andere Plattformen).

10) Welche Fristen müssen für eine Teilnahme am Wettbewerb beachtet werden?

Der Wettbewerb läuft vom 12.04.2024, 00:00 Uhr bis zum 24.05.2024, 12:00 Uhr. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang des Bewerbungsbogens per E-Mail.

  • Die Bewerbung kann nach dem Versenden nicht mehr abgeändert werden. Sollten sich nach dem Absenden für den Wettbewerb relevante Angaben ändern, kann per E-Mail über wettbewerb-genussorte@lwg.bayern.de Kontakt mit uns aufgenommen werden.

11) Wie und von wem werden die Bewerbungen des Wettbewerbs „GenussOrte Bayern“ bewertet?  

  • Eine Jury, bestehend aus 15 Mitgliedern aus den Bereichen Landwirtschaft, Gastronomie, Kirche, Verbraucherschutz, Medien und Tourismus bewertet die Bewerbungen inkl. der übermittelten Bilder und weiteren Anhänge.
  • Die Zusammensetzung der Jury kann ab Wettbewerbsbeginn auf der Homepage eingesehen werden (100genussorte.bayern/wettbewerb).
  • Die Anzahl der Jurymitglieder und die Zusammensetzung der Jury stehen im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Insofern ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  • Während der Bewerbungs- und Bewertungsphase werden keine Auskünfte zum Stand des Bewerbungsverfahrens erteilt.
  • Der Veranstalter, die LWG und die Jurymitglieder behalten sich vor, während des Bewerbungs- und Bewertungszeitraums stichprobenartig Vor-Ort-Besichtigungen und qualitätssichernde Überprüfungen bei den Wettbewerbsteilnehmern durchzuführen.
  • Die Bewertung erfolgt anhand des Kriterienkatalogs.

12) Was sind die rechtlichen Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen und Fotos?  

  • Die übermittelten Bilddokumente wurden von den teilnehmenden Personen / Gruppierungen selbst geschaffen oder sind in deren Auftrag entstanden.
  • Die teilnehmenden Personen / Gruppierungen sichern zu, dass sie die erforderlichen Rechte an den übermittelten Bilddokumenten und ggf. Anhängen zur Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs besitzen und keine Rechte Dritter verletzen.
  • Die teilnehmenden Personen / Gruppierungen gewährleisten auch, dass sie die erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- und/oder Designrechte von abgebildeten Personen, Produkten und ggf. Gebäuden auf den Bilddokumenten und den weiteren eingereichten Bewerbungsunterlagen besitzen.
  • Die teilnehmenden Personen / Gruppierungen haben sich die Einwilligungen der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt und können diese auf Nachfrage jederzeit vorlegen.
  • Werden unrichtige oder fehlende Angaben bei der Bewerbung gemacht, so haftet nicht der Veranstalter bzw. die LWG, sondern ausschließlich der jeweilige Teilnehmende bzw. die teilnehmende Gruppierung als Verursacher.

13) Welche technischen Anforderungen und weiteren Vorgaben müssen Fotos und Anhänge beim Einreichen der Bewerbung erfüllen?  

  • Es ist keine Begrenzung der Dateigrößen vorgegeben. Pro Frage im Bewerbungsbogen sind grundsätzlich maximal 3 Bilder zulässig.
  • Abweichend davon können bei der Frage 23 (Anhänge) maximal 5 Bilder und 2 Texte mit maximal 4 Seiten (pdf) hochgeladen werden.
  • Die übermittelten Bilder müssen nachvollziehbar kenntlich gemacht werden, d. h. nummeriert oder beschriftet.

14) Welche Bestimmungen (Nutzungsrechte) gelten für die Veröffentlichung von Bewerbungsunterlagen und Fotos nach Wettbewerbsschluss?  

  • Die Teilnehmenden, sind damit einverstanden, dass übermitteltes Textmaterial (Beschreibungen), eingereichte Bilder und Videos sowie vom Veranstalter selbst bzw. in dessen Auftrag erstellte Bilder auf der Homepage 100genussorte.bayern sowie in allen Medien veröffentlicht werden dürfen. Hierfür räumen die Teilnehmenden dem Veranstalter des Wettbewerbs ein zeitlich unbegrenztes, sachlich und örtlich unbeschränktes unentgeltliches Nutzungs-, Verarbeitungs- und Verbreitungsrecht (inkl. der Um- und Bearbeitung) in allen Medien für Zwecke der Erfüllung der Aufgaben der LWG und anderer Behörden im Geschäftsbereich des StMELF ein.
  • Übermittelte Textmaterialen (Beschreibungen), eingereichte Bilder und Videos von Teilnehmenden, die nicht als „GenussOrt“ ausgezeichnet wurden, werden nach Prämierung der GenussOrte nicht weiter von Seiten des Veranstalters verwendet oder verbreitet. Die elektronischen Daten werden bis zum 31.12.2024 von und im Auftrag der LWG gelöscht.
  • Den Teilnehmenden verbleiben weiterhin die einfachen Nutzungsrechte an ihren eingereichten Bewerbungsunterlagen und Bilddokumenten, sofern dies dem Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters nicht widerspricht.

15) Was ist beim Thema Datenschutz zu beachten? 

  • Die bei der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- bzw. Mobilnummer, vgl. oben unter Ziff. 8) insb. des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin sowie der beteiligten Akteure werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs „GenussOrte Bayern“, der daraus entstehenden weiteren Projekte sowie zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters erhoben, gespeichert und genutzt. Sobald personenbezogene Daten nicht mehr für diese Zwecke erforderlich sind, werden sie gelöscht. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts gespeichert und genannt.
  • Der Veranstalter des Wettbewerbs und die LWG gewährleisten, dass die erhobenen personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Jurymitglieder und Teilnehmer am GenussOrte Netzwerk sind keine Dritten in diesem Sinne.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und ihre diesbezüglichen Rechte finden Sie im Internet unter https://www.stmelf.bayern.de//datenschutz/ sowie https://www.lwg.bayern.de/datenschutz

16) Welche Haftungsbestimmungen gelten? 

  • Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter sowie seine Bediensteten oder Beauftragten auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, es sei denn, es liegt Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bediensteten oder Beauftragten des Veranstalters vor.
  • Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bediensteten oder Beschäftigten der LWG bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Bediensteten oder Beschäftigten, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

17) Kann es zum Abbruch des Wettbewerbs kommen?

Der Wettbewerb kann von Seiten der LWG aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine ordentliche Durchführung des Wettbewerbs aus rechtlichen, persönlichen oder technischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

18) An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Für weitere Informationen rund um den Wettbewerb stehen Ihnen unsere Projektmitarbeiterinnen Julia Körner und Elena Körber unter wettbewerb-genussorte@lwg.bayern.de oder per Telefon unter 0931/9801-2020 bzw. -2021 zur Verfügung.